Mieter und Renovierung – was darf ich, was muss ich beim Auszug?
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Mieter und Renovierung – was darf ich, was muss ich beim Auszug?
Beim Auszug aus einer Mietwohnung stehen viele Mieter vor der Frage: Was muss ich wirklich renovieren, und was kann ich dem Vermieter überlassen? Gängige Mythen kursieren – von der dreijährigen Streichpflicht bis zum pauschalen Verbot von bunter Wandfarbe. Die Realität ist differenzierter. Dieser Beitrag klärt, was rechtlich gilt, und zeigt dir, wie du Löcher, Schraublöcher und Wandschäden handwerklich sauber behebst.
Was sagt die Rechtslage zur Renovierungspflicht?
Nach jahrelanger Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Viele Schönheitsreparatur-Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Das bedeutet: Ob du beim Auszug wirklich streichen oder spachteln musst, hängt von deinem konkreten Mietvertrag ab. Grundsatz: Normale Gebrauchsspuren (leichte Kratzer, dünne Schmutzrillen) muss der Mieter nicht beseitigen. Echter Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch – also große Löcher in der Wand, tiefe Kratzer oder abgelöste Tapeten – müssen jedoch behoben werden. Schaue daher zunächst genau in deinen Mietvertrag und frage im Zweifel einen Mieterrechtsberater.
Häufigste Fehler beim Renovieren vor dem Auszug
- Löcher mit falscher Masse füllen: Acryl oder Silikon sind keine geeigneten Spachtelmassen für Wandlöcher. Nur Fertigspachtel oder Reparaturspachtel ergibt eine glatte, schleif- und streichbare Fläche.
- Falsche Farbe verwenden: Wenn du Wand nach dem Spachteln streichst, sollte die Farbe zum Restbestand passen. Einfach weiß überstreichen kann deutlich sichtbar bleiben.
- Überspachteln statt Ursache beheben: Feuchtigkeitsflecken oder Schimmel müssen behandelt werden, nicht nur überspachtelt.
- Ohne Grundierung spachteln: Auf stark saugenden Untergründen trocknet Spachtel zu schnell aus und haftet schlecht.
So beseitigst du Wandschäden vor dem Auszug richtig
- Schaden dokumentieren: Fotos machen, bevor du mit der Reparatur beginnst – zur Absicherung gegenüber dem Vermieter.
- Schraublöcher füllen: Dübel entfernen oder abschlagen. Löcher mit einem kleinen Spachtel und Reparaturspachtel füllen. Nach dem Trocknen schleifen.
- Größere Löcher (Ankerdübel, Bohrdübel): Mit Reparaturmörtel füllen, trocknen lassen und zweimal mit Fertigspachtel überziehen.
- Ganzflächig ausbessern mit dem STEINBURG Flächenspachtel Alu: Für großflächige Spachtelarbeiten sorgt eine breite Klinge für gleichmäßige Ergebnisse.
- Schleifen und Grundieren: Gespachtelte Stellen mit 120er Schleifpapier glatten, Staub entfernen, dünn grundieren.
- Streichen: Mit passender Wandfarbe ausbessern. Für den richtigen Ablauf lese unsere Checkliste Wandvorbereitung vor dem Streichen.
Worauf kommt es beim Werkzeug an?
- Kleine Breite für Ausbesserungen: Für Schraublöcher und kleine Stellen genügt ein Spachtel mit 100–150 mm Breite.
- Glatte, kratzerfreie Klinge: Nur eine makellose Klingenoberfläche hinterlässt keinen Abdruck im Spachtel.
- Flexibilität: Eine leicht flexible Klinge ermöglicht sauberes Einarbeiten von Reparaturspachtel in kleinste Löcher.
- Reinigungsfreundlichkeit: Bei punktuellen Ausbesserungen wechselt man oft schnell zwischen Materialien – ein leicht zu reinigendes Werkzeug spart Zeit.
Mit dem richtigen Werkzeug und etwas Geduld gelingt die Wohnungsbergabe ohne teure Handwerkerrechnung. Der STEINBURG Flächenspachtel Alu abgerundete Ecken eignet sich sowohl für kleine Ausbesserungen als auch für ganzflächige Arbeiten.
FAQ – Häufige Fragen zur Renovierung beim Auszug
Muss ich als Mieter beim Auszug wirklich die Wohnung streichen?
Nicht automatisch. Viele Streichklauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Prüfe deinen Vertrag und frage bei Unsicherheit einen Mieterrechtberater – du bist häufig nicht zur Schönheitsrenovierung verpflichtet.
Muss ich Schraublöcher spachteln?
Normale Schraublöcher (bis zu 3 Stück pro Raum) gelten in der Regel als normale Gebrauchsspuren. Viele große Löcher, Bohrlöcher mit Rissbildung oder Beschädigungen müssen jedoch behoben werden.
Darf ich die Wände in einer Mietwohnung bunt streichen?
Ja, grundsätzlich – aber du musst bei Auszug (sofern verpflichtet) zurück in einen neutralen Farbton streichen. Was „neutral“ bedeutet, ist rechtlich nicht eindeutig: Helles Grau, Creme oder Beige werden häufig akzeptiert.
Was kostet das Spachteln beim Auszug, wenn ich es selbst mache?
Das Material (Fertigspachtel, Grundierung, Schleifpapier) kostet für eine normale Wohnung weniger als 30–50 Euro. Ein Handwerker berechnet dafür je nach Aufwand 200–800 Euro.
Fachredaktion für Handwerkzeuge und Verarbeitungstechniken. Alle Inhalte werden von erfahrenen Handwerkern und Produktspezialisten geprüft.